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   BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20   

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https://dejure.org/2022,8364
BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20 (https://dejure.org/2022,8364)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2022 - 2 StR 460/20 (https://dejure.org/2022,8364)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20 (https://dejure.org/2022,8364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkt durch das Tatgericht: Darstellung in den Urteilsgründen, Berechnungsgrundlage, Berechnungen, Schätzung, Beurteilungsspielraum, beschränkte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a StGB, § 267 StPO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Begründung der Strafbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Ermittlung der Summe der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Ermittlung der Summe der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    Nur wenn hierzu erforderliche Feststellungen nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beträge geschätzt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353).

    Hierbei können branchenübliche oder tarifvertragliche Stundenlöhne zu Grunde gelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, StV 2011, 344, 346).

    (1) Selbst wenn - wie hier - Manipulationen vorgenommen wurden, ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, die vorhandenen Unterlagen des Unternehmens für sich genommen oder in der Gesamtschau aller Umstände zu verwenden, um das der Wirklichkeit am ehesten entsprechende Ergebnis zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, StV 2011, 344, 346).

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    a) Dem Tatgericht obliegt es grundsätzlich, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NZWiSt 2019, 216, 218; Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18, NZWiSt 2019, 266, 268), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Der Senat kann auch in Anbetracht des vorgenommenen Sicherheitsabschlags nicht ausschließen, dass das angefochtene Urteil zum Nachteil des Angeklagten auf den genannten Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NZWiSt 2019, 216, 218).

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    Vielmehr müssen die Urteilsgründe zur Ermöglichung einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht die Berechnungsgrundlagen und die Berechnungen wiedergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353).

    Nur wenn hierzu erforderliche Feststellungen nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beträge geschätzt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353).

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    a) Dem Tatgericht obliegt es grundsätzlich, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NZWiSt 2019, 216, 218; Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18, NZWiSt 2019, 266, 268), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    a) Dem Tatgericht obliegt es grundsätzlich, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NZWiSt 2019, 216, 218; Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18, NZWiSt 2019, 266, 268), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
    Dem Tatgericht kommt gegebenenfalls bei der Wahl der Schätzungsmethode ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, StV 1992, 260, 261).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

    Dem Tatgericht obliegt es deshalb, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21; Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12, jew. mwN), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 13; Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20 Rn. 7).
  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    (1) Dem Tatgericht obliegt es grundsätzlich, die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 4/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Ermittlung der nicht abgeführten

    (1) Das Landgericht hat im Ausgangspunkt rechtsfehlerfrei dargelegt (vgl. zur Wahl der Schätzgrundlage Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20, juris Rn. 7 mwN), warum es die nicht gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage der hochgerechneten Nettolohnquote (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2009, 528, 529 f.; vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, StV 2011, 347, 348; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 636; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 577/12, wistra 2013, 277, 280; vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21, juris Rn. 23 ff.) ermittelt hat.
  • LSG Bayern, 30.01.2023 - L 7 BA 107/22

    Sozialgerichtsverfahren: Wiederholter Antrag auf PKH

    Auch durch den Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 11.01.2022, 2 StR 460/20 zu den Anforderungen an die Ermittlung von nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen konnte die Klägerbevollmächtigte keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte kreieren.
  • SG Augsburg, 01.12.2022 - S 2 BA 71/21

    Unzulässige Klage gegen Ausführungsbescheid

    Außerdem wurde auf die Entscheidung des BGH vom 11.01.2022, 2 StR 460/20 verwiesen.
  • SG Augsburg, 30.11.2022 - S 2 BA 71/21
    Außerdem wurde auf die Entscheidung des BGH vom 11.01.2022, 2 StR 460/20 verwiesen. .
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